Die Trauungen finden im
historischen Turmzimmer der Burg Ramsdorf statt.
Für die besonderen Anlässe einer Eheschließung bietet die Gemeinde Velen auch Termine außerhalb der üblichen Dienstzeiten an
Zudem können auch
Trauungen im historischen SportSchloss Velen durchgeführt werden.
Im Balkonzimmer des SportSchlosses Velen sind Eheschließungen mit Gesellschaften bis 30 Personen möglich. Am Freitag kann dort von 14.00 bis 16.00 Uhr und am Samstag in der Zeit von 10.00 bis 12.00 Uhr sowie von 14.00 bis 16.00 Uhr eine Trauung stattfinden. Termine sind sowohl mit dem Standesamt als auch mit der Verwaltung des SportSchlosses abzustimmen. Wegen der Terminabsprachen wenden Sie sich bitte an das Standesamt Velen-Ramsdorf unter der Telefonnummer 02863 / 926-215 und an das SportSchloss Velen unter 02863 / 203-732.
Der alte Begriff "Aufgebot" ist durch den Begriff
"Anmeldung der Eheschließung" ersetzt worden. Der Aushang des bisherigen Aufgebotes ist entfallen. Am Verfahren hat sich jedoch nicht viel geändert. Auch weiterhin müssen die Verlobten diverse Unterlagen beschaffen, damit der Standesbeamte prüfen kann, ob keine Ehehindernisse bestehen. Danach kann die Anmeldung der Eheschließung entgegengenommen werden. Zuständig für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen gemeldeten Wohnsitz hat. Wenn Sie mehrere Wohnsitze haben, sollten Sie möglichst das Standesamt wählen, bei dem Sie auch die Ehe schließen möchten. Wenn nach erfolgter Prüfung durch den Standesbeamten Ehehindernisse nicht bekanntgeworden sind, kann geheiratet werden. Den Eheschließungstermin sprechen Sie dann mit dem Standesbeamten ab. Längstenfalls dürfen Sie sich jedoch sechs Monate Zeit lassen, sonst verfällt die Gültigkeit der Anmeldung.
Nach der Gesetzesänderung zum 01.07.1998 sind
Trauzeugen nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Sie können aber weiterhin einen oder zwei Trauzeugen hinzuziehen. Für diesen Fall müssen sich der oder die Trauzeugen durch einen Pass oder Personalausweis ausweisen können.