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 Eheschließung (Trauung)
Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
Kleiner, Michael 02863 926-215 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

Die Trauungen finden im historischen Turmzimmer der Burg Ramsdorf statt.

Burg
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Für die besonderen Anlässe einer Eheschließung bietet die Gemeinde Velen auch Termine außerhalb der üblichen Dienstzeiten an

Zudem können auch Trauungen im historischen SportSchloss Velen durchgeführt werden.

Schloss
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Im Balkonzimmer des SportSchlosses Velen sind Eheschließungen mit Gesellschaften bis 30 Personen möglich. Am Freitag kann dort von 14.00 bis 16.00 Uhr und am Samstag in der Zeit von 10.00 bis 12.00 Uhr sowie von 14.00 bis 16.00 Uhr eine Trauung stattfinden. Termine sind sowohl mit dem Standesamt als auch mit der Verwaltung des SportSchlosses abzustimmen. Wegen der Terminabsprachen wenden Sie sich bitte an das Standesamt Velen-Ramsdorf unter der Telefonnummer 02863 / 926-215 und an das SportSchloss Velen unter 02863 / 203-732.


Der alte Begriff "Aufgebot" ist durch den Begriff "Anmeldung der Eheschließung" ersetzt worden. Der Aushang des bisherigen Aufgebotes ist entfallen. Am Verfahren hat sich jedoch nicht viel geändert. Auch weiterhin müssen die Verlobten diverse Unterlagen beschaffen, damit der Standesbeamte prüfen kann, ob keine Ehehindernisse bestehen. Danach kann die Anmeldung der Eheschließung entgegengenommen werden. Zuständig für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen gemeldeten Wohnsitz hat. Wenn Sie mehrere Wohnsitze haben, sollten Sie möglichst das Standesamt wählen, bei dem Sie auch die Ehe schließen möchten. Wenn nach erfolgter Prüfung durch den Standesbeamten Ehehindernisse nicht bekanntgeworden sind, kann geheiratet werden. Den Eheschließungstermin sprechen Sie dann mit dem Standesbeamten ab. Längstenfalls dürfen Sie sich jedoch sechs Monate Zeit lassen, sonst verfällt die Gültigkeit der Anmeldung.

Nach der Gesetzesänderung zum 01.07.1998 sind Trauzeugen nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Sie können aber weiterhin einen oder zwei Trauzeugen hinzuziehen. Für diesen Fall müssen sich der oder die Trauzeugen durch einen Pass oder Personalausweis ausweisen können.












Was muss ich mitbringen?

  • gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • Geburtsurkunde

  • Diese Urkunde bekommen Sie nur bei dem Standesamt, in dessen Bezirk Sie geboren sind.
  • Aufenthaltsbescheinigung
    Eine Aufenthaltsbescheinigung erhalten Sie beim Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes. Wenn Sie mit Hauptwohnsitz in Velen gemeldet sind und in Velen heiraten wollen, ist diese Bescheinigung nicht erforderlich.
  • Ummeldung
    Wir übernehmen für Sie die Ummeldung bei der Meldebehörde, wenn Sie zur Anmeldung der Eheschließung den Mietvertrag oder Unterschrift des Wohnungsgebers mitbringen.

Wenn einer der Verlobten schon einmal verheiratet war:

  • eine beglaubigte Abschrift des Eheregisters der Vorehe und Angaben über alle früheren Ehen.
  • Nachweis über die Auflösung der Ehe, wenn ein Familienbuch alter Art angelegt war.

  • Für Verlobte unter 18 Jahren:


    • Befreiung von der Eheunmündigkeit durch das Familiengericht

    Wenn einer der Verlobten Ausländer ist:


    • Ehefähigkeitszeugnis der ausländischen Behörde
    • Beglaubigung durch die deutsche Auslandsvertretung (Ausnahmefälle)
    • Verdienstbescheinigung des letzten Monats (für das Oberlandesgericht erforderlich, wenn ein Antrag auf Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses gestellt wird)
    • Dolmetscher, wenn einer der Verlobten oder ein Trauzeuge der deutschen Sprache nicht mächtig ist.

    Hinweis: Die eingereichten Unterlagen dürfen nicht älter als 6 Monate sein.



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    Ramsdorfer Str.19
    46342 Velen

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