Arbeitslosengeld II

ACHTUNG: Zum 01.01.2023 folgt die Umstellung auf das "Bürgergeld". Die neuen Regelungen treten in zwei Stufen, zum 1. Januar.2023 und zum 1. Juli 2023, in Kraft. In den nächsten Wochen werden die Seiten des Jobcenters Velen laufend aktualisiert.
Zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes können erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Alter von 15 Jahren bis zur gesetzlich festgelegten Altersgrenze zwischen 65 und 67 Jahren Arbeitslosengeld II erhalten. Nicht erwerbsfähige Angehörige wie Kinder unter 15 Jahre haben gegebenenfalls Anspruch auf Sozialgeld.
Wann haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld II
- zwischen 15 und 65 bzw. 67 Jahre alt sind,
- mindestens drei Stunden täglich einer Arbeit nachgehen können
- in der Bundesrepublik Deutschland wohnen
- derzeit arbeitslos sind oder das Einkommen unterhalb des Existenzminimus liegt.
Wie stelle ich einen Antrag?
Bitte beachten Sie, dass ein Antrag auf Arbeitslosengeld II ausschließlich durch eine persönliche Vorsprache gestellt werden kann.
Bevor Sie einen Termin mit Ihrer/m zuständigen Sachbearbeiter/in vereinbaren, stellen Sie sicher, dass folgende Unterlagen für einen reibungslosen Vorgang vorliegen:- einen gültigen Personalausweis
- Kontoauszüge der vergangenen drei Monate
- einen gültigen Mietvertrag sowie einen Nachweis über die aktuelle Miethöhe bzw. Unterlagen über Wohneigentum
- jegliche Einkommens- und Vermögensverhältnisse (Sparbücher, Bausparverträge, vermögenswirksame Leistungen) aller Haushaltsangehörigen
Liegen der Sachbearbeitung alle Unterlagen vor, wird Ihr Antrag bearbeitet. Ob Ihnen Leistungen zustehen, wird Ihnen in Form eines Bescheids abschließend schriftlich mitgeteilt.