eID-Karte für Unionsbürger

  • Leistungsbeschreibung

    Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (EU) und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) können seit dem 01.01.2021 die eID-Karte beantragen, wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind. Die eID-Karte wird mit einer Gültigkeitsdauer von zehn Jahren ausgegeben. In Deutschland können Sie die eID-Karte im Bürgeramt an Ihrem Wohnort beantragen.

    Wie der Personalausweis und der elektronische Aufenthaltstitel enthält diese neue Chipkarte die Online-Ausweisfunktion. Ihre Inhaberinnen und Inhaber können sich damit sicher, einfach und auf hohem Vertrauensniveau online ausweisen und Behördengänge sowie Geschäftliches digital erledigen. Die eID-Karte dient nicht als Ausweisdokument.

    Weitere Informationen erhalten Sie hier.

      

    Welche Daten enthält die eID-Karte?

    Auf der Vorderseite der eID-Karte sind die folgenden Daten sichtbar.

    •  Logo für die Online-Ausweisfunktion   
    • Seriennummer   
    • Nachname und Vorname(n)   
    • Tag der Geburt   
    • letzter Tag der Gültigkeit   
    • Zugangsnummer (CAN)   

    Auf der Rückseite der eID-Karte sind die folgenden Daten sichtbar:

    • Ort der Geburt   
    • ausstellende Behörde
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Wir benötigen für die Ausstellung Ihr Ausweisdokument (Bsp.: Pass, Personalausweis) und einen Wohnsitznachweis, sofern dieser nicht in Deutschland liegt.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Für die Ausstellung der eID-Karte wird eine Gebühr in Höhe von 37,00 € fällig.

  • Rechtsgrundlage

    eID-Karte-Gesetz (eIDKG)

  • Anträge / Formulare