Reisepass
Leistungsbeschreibung
Ab sofort werden nur noch Reisepässe der 3. Generation ausgestellt. Seit der 2. Generation sind die Reisepässe mit biometrischen Merkmalen ausgestattet. Biometrie ist die Technik der Erkennung von Personen anhand persönlicher Charakteristika.
Antragsstellung
Sie müssen den Antrag selbst stellen und können sich nicht vertreten lassen. Ihre persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck, der Abgabe Ihrer Fingerabdrücke und der Identitätsprüfung unbedingt notwendig.
Reisepässe für minderjährige Personen
Kinder bis zum 12. Lebensjahr bekommen in der Regel einen Kinderreisepass. Ab dem 12. Lebensjahr wird ein Reisepass beantragt. Den Antrag für den Reisepass müssen die Personensorgeberechtigten (Mutter und Vater oder Betreuer/in) stellen. Es ist trotzdem notwendig, dass Ihr Kind bei der Antragsstellung dabei ist. Falls nur ein Elternteil vorspricht, ist eine schriftliche Erklärung der/des weiteren Personensorgeberechtigten vorzulegen.
Abholung
Die Bundesdruckerei in Berlin produziert die Pässe in ca. drei bis vier Wochen. Im Einzelfall kann es auch einmal länger dauern, die Stadt Velen hat hierauf leider keinen Einfluss. Für Eilfälle gibt es den Expresspass, welcher in drei bis vier Werktagen produziert wird. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Beantragung eines Reisepasses.
Wenn Ihr Reisepass im Bürgerbüro zu Abholung bereitliegt, erhalten Sie von uns ein Schreiben, welches eine Abholungsvollmacht beinhaltet. Diese ist nur auszufüllen, wenn Sie eine andere Person dazu bevollmächtigen möchten Ihren Reisepass für Sie abzuholen.
Bei der Abholung ist es wichtig, dass Sie Ihren bisherigen Reisepass (sofern vorhanden) im Bürgerbüro verlegen. Dieser wird dann vernichtet oder kann entwertet zur Erinnerung behalten werden.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren können ihren Reisepass nicht eigenständig abholen. Es genügt, wenn ein Elternteil mit gültigem Ausweisdokument zur Abholung vorspricht.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Alter Reisepass
- sofern dieser noch nicht vorhanden ist: Personalausweis, Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde
- Biometrisches Lichtbild
- Alter Reisepass
Welche Gebühren fallen an?
- Reisepass für Personen bis zum 24. Lebensjahr: 37,50 €
- Reisepass für Personen ab dem 24. Lebensjahr: 60,00 €
- Expresszuschlag +32,00 €
- 48-Seiten-Pass +22,00 €
- Reisepass für Personen bis zum 24. Lebensjahr: 37,50 €
Rechtsgrundlage
Passgesetz