Bescheinigungen aus dem Melderegister

  • Leistungsbeschreibung

    Das Bürgerbüro stellt Ihnen auf Wunsch eine (erweiterte) Melde-, Lebens- oder Lebensbescheinigung aus, wenn Sie in Velen gemeldet sind.   

    Einfache Meldebescheinigung:

       Die einfache Meldebescheinigung enthält u.a. folgende Daten:

    • Familienname, frühere Namen und Vornamen,
    • Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat,
    • derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.

    Erweiterte Meldebescheinigung:

    • Daten zum gesetzlichen Vertreter   
    • frühere Anschriften   
    • Einzugsdatum und Auszugsdatum   
    • Familienstand, mit ggf. Ort und Datum der Eheschließung oder Begründung der Lebenspartnerschaft
    • Daten zum Ehegatten oder Lebenspartner
    • Daten zu minderjährigen Kindern   
    • Daten der Ausweisdokumente

    Lebensbescheinigung:

    Eine Lebensbescheinigung benötigen Sie in der Regel zur Vorlage bei Ihrem Rentenversicherungsträger. Die Bescheinigung umfasst die im Melderegister gespeicherten Daten zu Ihrer Person, verbunden mit der Bestätigung, dass Sie zum Zeitpunkt der Ausstellung der Bescheinigung leben.   

    Die Lebensbescheinigung enthält folgende Daten:   

    • Bestätigung, dass die Person lebt   
    • Familienname, Geburtsname und Vornamen   
    • Geburtsdatum/-ort   
    • derzeitige Anschrift   
    • Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass)Staatsangehörigkeit(en)

    Was sollte ich noch wissen?

    Die Meldebescheinigungen können schriftlich oder persönlich von den Betroffenen selbst beantragt werden.

    Eine Lebensbescheinigung kann nur von dem Betroffenen persönlich beantragt werden. 

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass)    

  • Welche Gebühren fallen an?

    Für die Ausstellung von Meldebescheinigungen wird eine Gebühr in Höhe von 9,00 € fällig

    Die Ausstellung einer Lebensbescheinigung für die Rentenangelegenheiten ist kostenfrei. 

  • Rechtsgrundlage

    Bundesmeldegesetz