Ummeldung des Wohnsitzes
Leistungsbeschreibung
Bei der Aufnahme eines neuen Wohnsitzes ist jeder Einwohner verpflichtet, den Wechsel dem Bürgerbüro als Einwohnermeldestelle anzuzeigen. Meldet sich eine Familie an, reicht es aus, wenn einer der Ehegatten die Anmeldung unterschreibt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass) für alle Personen, die gemeldet werden
- Sofern diese nicht vorhanden sind: Geburts- oder Heiratsurkunde
- Bestätigung des Wohnungsgebers über den Einzug in die neue Wohnung
- Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass) für alle Personen, die gemeldet werden
Welche Fristen muss ich beachten?
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.
Was sollte ich noch wissen?
Bei der An- oder Ummeldung haben Sie die Möglichkeit, eine Übermittlungssperre zur Weitergabe Ihrer Daten an Parteien, Wählergruppen und öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften schriftlich zu beantragen. Sie können auch eine Einwilligung zur Erteilung einer Auskunft über Ehe- und Altersjubiläen an Presse, Rundfunk und parlamentarischer oder kommunaler Vertretungskörperschaften erteilen. Informationen hierzu finden Sie im Formular "Übermittlungssperren - Erläuterungen".
Anträge / Formulare
- Meldewesen: Einverständniserklärung Umzug Kinder(Schriftformerfordernis: Keine Angaben)
- Antrag auf Übermittlungssperre (elektr. ausfüllbar)(Schriftformerfordernis: Keine Angaben)
- Übermittlungssperre - Antrag Einrichtung(Schriftformerfordernis: Keine Angaben)
- Übermittlungssperre - Erläuterungen(Schriftformerfordernis: Keine Angaben)
- Wohnungsgeberbescheinigung(Schriftformerfordernis: Keine Angaben)