Abmeldungen von Kraftfahrzeugen

  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie die Zulassung Ihres Fahrzeuges beenden möchten, dann erfolgt dies durch die Außerbetriebssetzung. Wir geben die Außerbetriebssetzung zum Straßenverkehrsamt des Kreises Borken weiter. Die informieren Ihren Haftpflichtversicherer und die Zollverwaltung automatisch über die erfolgte Außerbetriebssetzung. Sie müssen sich also nicht darum kümmern.

    Sie können auch Fahrzeuge aus anderen Zulassungsbezirken außer dem Kreis Borken bei uns abmelden. Bei Fahrzeugen aus anderen Zulassungsbezirken kann jedoch keine Reservierung der Kennzeichen für die Wiederzulassung erfolgen.

    Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen dürfen nur von der Zulassungsbehörde außer Betrieb gesetzt werden, die das Wechselkennzeichen zugeteilt hat.

    Auch nach der Außerbetriebssetzung darf am selben Tag eine Rückfahrt auf direktem Weg nach Hause unter Nutzung des entsiegelten Kennzeichens durchgeführt werden. Dieses klären Sie bitte vorab mit Ihrer Versicherung.

    Die Außerbetriebssetzung kann ohne Vollmacht von jedem beantragt werden, der die notwendigen Unterlagen vorlegt. Bitte informieren Sie sich bei fehlenden Unterlagen vorab telefonisch. 

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • amtliches Kennzeichen
    • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil 1
  • Welche Gebühren fallen an?

    Fahrzeugabmeldung: 16,50 €