Führungszeugnis

  • Leistungsbeschreibung

    Das Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister wird vom Bundesamt für Justiz in Bonn ausgestellt. Den Antrag können Sie bei jeder Meldebehörde stellen, bei der Sie mit einer Wohnung registriert sind. Der Antrag ist persönlich zu stellen.   

    Der Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses wird im Bürgerbüro aufgenommen. In der Regel dauert es drei Tage bis zu drei Wochen, bis dem Antragsteller das Zeugnis zugeschickt wird.

    Bei den Führungszeugnisanträgen wird nach den privaten (Belegart N), denen zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O) und nach den erweiterten unterschieden.

    Möchten Sie das Führungszeugnis bei einer Behörde vorlegen, die die Belegart "O" vorgibt, nennen Sie bitte die genaue Anschrift und den Verwendungszweck. Das Zeugnis wird dann vom Bundeszentralregister direkt an die angegebene Behörde geschickt.

    Benötigen Sie das erweiterte Führungszeugnis legen Sie bitte eine schriftliche Aufforderung der Stelle vor, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30 a Abs. 1 BZRG vorliegen.

    Es besteht die Möglichkeit, Führungszeugnisse unmittelbar beim Bundesamt für Justiz (BfJ) über ein Online-Portal zu beantragen:

    Weiter Informationen zum Führungszeugnis erhalten Sie hier. 

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Personalausweis
    • sofern ein erweitertes Führungszeugnis benötigt wird: Nachweis von anfordernden Stelle (Arbeitgeber, Behörde etc.)
  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Gebühr für die Ausstellung eines Führungszeugnisses beträgt 13,00 €. 

  • Rechtsgrundlage

    Bundeszentralregistergesetz

  • Anträge / Formulare