Fundsachen - Verloren & Gefunden

  • Leistungsbeschreibung

    Verloren

    Wenn Sie etwas in Velen oder Ramsdorf verloren haben, können Ihnen vielleicht die jeweiligen Fundbüros weiterhelfen. Fundsachen werden in der Regel dort abgegeben, wo der Finder die Fundsache gefunden hat. In den Bürgerbüros können Sie eine Verlustanzeige aufnehmen lassen. Können wir Sie als Eigentümerin oder Eigentümer ermitteln, informieren wir Sie so schnell wie möglich. 

    fund

    Informieren Sie sich stets aktuell über das Fundbüro online. Sie können auch persönlich, telefonisch oder per E-Mail nachfragen. Bedenken Sie bitte, dass es unter Umständen einige Tage bis Wochen dauern kann, bis eine Fundsache den Weg ins Fundbüro gefunden hat.

    Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit der Anzeige des Fundes und beträgt sechs Monate. Danach wird die Fundsache an den Findenden herausgegeben, sofern Fundrechte geltend gemacht wurden. Fundsachen, die nach Ablauf von sechs Monaten an keinen Empfangsberechtigten herausgegeben worden sind, werden nach vorheriger amtlicher Bekanntmachung versteigert oder anderweitig verwertet.

    Für die Aufbewahrung von Fundsachen wird nach der Verwaltungsgebührenordnung des Landes NRW eine Gebühr erhoben, die sich nach dem Schätzwert der Fundsache richtet.

    Gefunden

    Jeder, der einen Gegenstand in einem Wert von über 10 Euro findet, ist verpflichtet, diesen Fund unverzüglich anzuzeigen. Den Fundgegenstand selbst, können Sie bei sich aufbewahren. Wichtig ist, dass Sie in diesem Fall bei der Fundanzeige möglichst genaue Angaben machen. Sie können den Fundgegenstand selbstverständlich auch beim Fundbüro der Stadt Velen abgeben.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Personalausweis
    • Gegebenenfalls Eigentumsnachweis, z. B. Kaufvertrag, Kassenbeleg, Zweitschlüssel, Fotos
    • Gegenstandsbeschreibung
    • bei Erteilung von Bescheinigungen im Versicherungsfall: gegebenenfalls Vordruck der Versicherung
    • gegebenenfalls Bestätigung der Diebstahlsanzeige der Polizei
  • Rechtsgrundlage

    §§ 965–984 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

  • Anträge / Formulare