Rundfunkgebührenbefreiung

  • Leistungsbeschreibung

    Eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht oder eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags wird nur auf Antrag und nur durch den "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, 50656 Köln" ausgesprochen. 

    Die Anträge liegen bei uns im Bürgerbüro vor und können ausgefüllt gerne bei uns abgegeben werden.

    Wir leiten ihn für Sie dann an den Beitragsservice in Köln weiter.

    Weiter Informationen erhalten finden Sie hier