Am 26.04.2021 und am 19.04.2022 sind die neuen Richtlinien des Bundes sowie des Landes Nordrhein-Westfalen für den Gigabitausbau in sog. „Grauen Flecken“ in Kraft getreten. Damit können nun grundsätzlich Adressen mithilfe von Fördermitteln ausgebaut werden, die mit Bandbreiten unter 100 Mbit/s im Download versorgt sind oder bei denen es sich um einen sog. sozioökonomischen Schwerpunkt handelt.
Mit Beginn des kommenden Jahres soll die Aufgreifschwelle schließlich gänzlich entfallen. Dies bedeutet, dass bei einem etwaigen zweiten Förderverfahren alle nicht gigabitfähigen Anschlüsse in den förderfähigen Bereich fielen.
Im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung mit dem Kreis Borken und der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Borken (WFG) haben 14 der kreisangehörigen Kommunen (Ahaus, Borken, Gescher, Heek, Heiden, Isselburg, Legden, Raesfeld, Reken, Schöppingen, Stadtlohn, Südlohn, Velen und Vreden) im Juni 2022 beschlossen, ein kreisweites gemeinsames „Graue Flecken“-Förderverfahren zur Schließung der Lücken in der Breitbandversorgung durchzuführen.
Über ein eigens konziipiertes Online-Tool haben alle Bürgerinnen und Bürger der 14 teilnehmenden Kommunen nun die Möglichkeit, bis zum 10.12.2022 anzugeben, ob und inwieweit die eigene Adresse mit Breitband versorgt ist. Sollte es vorkommen, dass in Einzelfällen keine Breitbandversorgung vorliegt, obwohl im vergangenen Markterkundungsverfahren von einer Verfügbarkeit ausgegangen wurde, kann frühzeitig die Klärung mit den Netzbetreibern gesucht und ggf. eine Berücksichtigung betroffener Adressen im Förderverfahren ermöglicht werden.
Über https://kreis-borken.de/ gelangen Sie zur Adress- und Verfügbarkeitsabfrage („Bürgerbeteiligung“) für das Graue Flecken-Verfahren.