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Diese Seite druckenCoronavirus: Lockdown verlängert bis 14.02.2021
Die Ausbreitung der Corona-Pandemie konnte auch in den vergangenen Wochen noch nicht maßgeblich gebremst werden. Zwar bewegen die Zahlen der Neuinfektionen langsam nach unten, was zunächst eine gute Nachricht ist. Vor dem Hintergrund der Virusmutationen muss jedoch Vorsorge vor einer weiteren Infektionswelle getroffen werden. Daher haben Bund und Länder die Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens verlängert bis zum 14. Februar 2021 und weitergehende Einschränkungen festgelegt. Diese Beschlüsse wurden nun seitens des Landes NRW durch eine erneute Überarbeitung der Coronaschutzverordnung umgesetzt.
Die Änderung der Coronaschutzverordnung tritt mit Wirkung zum 25.01.2021 in Kraft.
Hier finden Sie die aktuellen Verordnungen:
Kurz zusammengefasst finden Sie nachfolgend die zunächst bis zum 14.02.2021 geltenden Maßnahmen.
Allgemeine Regelungen/Kontaktbeschränkungen:
Private Zusammenkünfte dürfen nur noch mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person erfolgen, die Begleitung durch zu betreuende Kinder ist erlaubt.
Es gilt weiterhin eine Maskenpflicht in geschlossenen Räumen, wozu auch Supermärkte und der öffentliche Nahverkehr gehören. Auch auf Parkplätzen und Zuwegungen zu Supermärkten ist ein entsprechender Schutz zu tragen.
Ab dem 25.01.2021 tritt eine Verschärfung dahingehend in Kraft, dass in den vorgenannten Bereichen und auch in Arztpraxen und beim Besuch von Gottesdiensten OP- oder FFP2-Masken getragen werden müssen.
Bitte achten Sie überall auf die Einhaltung des Mindestabstands von 1,50 Metern - und schützen Sie damit sich und andere!
Einzelhandel:
Grundsätzlich bleibt der Einzelhandel bis zum 14.02.2021 geschlossen. Geöffnet bleiben nur Geschäfte für Güter des täglichen Bedarfs. Dies sind:
- Lebensmitteleinzelhandel, Direktvermarkter von Lebensmitteln, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte,
- Wochenmärkte für Verkaufsstände mit dem Schwerpunkt Lebensmittel und Güter des täglichen Bedarfs,
- Apotheken, Reformhäuser, Sanitätshäuser, Babyfachmärkte und Drogerien
- Tankstellen, Banken und Sparkassen sowie Poststellen
- Kioske und Zeitungsverkaufsstellen,
- Futtermittelmärkte und Tierbedarfsmärkte,
- Verkauf von Weihnachtsbäumen sowie Schnitt- und schnell verderblichen Topfblumen
- Großhandel - sofern beschränkt auf den Lebensmittelverkauf auch für Endkunden.
Auch für die geschlossenen Läden bleibt die Auslieferung bestellter Waren zulässig. Die Abholung bestellter Waren durch Kunden ist ebenfalls zulässig, wenn sie unter Beachtung von Schutzmaßnahmen vor Infektionen kontaktfrei erfolgen kann.
Hotels und Restaurants:
Gaststätten und Restaurants bleiben geschlossen. Gastronomiebetriebe können aber weiterhin Speisen zur Abholung oder durch Lieferung anbieten. Der Verzehr vor Ort ist allerdings untersagt. Verboten ist auch der Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum.
Weiterhin untersagt sind Übernachtungsangebote zu privaten Zwecken. Keine privaten Übernachtungen sind geschäftliche bzw. dienstliche Übernachtungen.
Friseure, Kosmetikstudios etc:
Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe müssen geschlossen bleiben.
Therapiebehandlungen
Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo- und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege, bleiben weiterhin möglich.
Regelungen in den Schulen und Kitas
Nach dem Ende der verlängerten Weihnachtsferien gelten neue Bestimmungen für Schulen und Kindertageseinrichtungen.
Diese sind in der aktualisierten Coronabetreuungsverordnung mit Wirkung ab dem 11.01.2021 festgelegt:
Einen Überblick über die nun geltenden Regelungen in den Schulen finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes NRW:
www.schulministerium.nrw.de/startseite/regelungen-fuer-schulen-vom-11-bis-31-januar-2021
Die Internetseite des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration beantwortet viele Fragen zur Kindertagesbetreuung im eingeschränkten Pandemiebetrieb:
www.mkffi.nrw/corona-aktuelle-informationen-fuer-die-kindertagesbetreuung
Ein dringender Appell an alle Bürgerinnen und Bürger:
Bitte achten Sie bei Einkäufen in den nächsten Tagen ganz besonders auf die Einhaltung der Abstände. Denken Sie IMMER an die Maskenpflicht, desinfizieren Sie häufig Ihre Hände und versuchen Sie auch im Privatleben die Kontakte zu reduzieren. Schützen Sie damit sich und Ihre Familie!
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Auf der Internetseite des Landes NRW finden Sie zusammengefasst viele weitere Informationen und Regelungen, auf die an dieser Stelle verwiesen wird:
Die Internetseite des Kreises Borken informiert über die regionalen Entwicklungen der Infektionszahlen. Auch finden Sie hier aktuelle Pressemitteilungen sowie Hinweise zum Impfzentrum:
www.kreis-borken.de/de/newspublic/coronavirus/