Zutritt der Rathäuser mit 3G-Regelung


Daher müssen Besucherinnen und Besucher einen Nachweis vorlegen, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind:

  • Der Impfstatus (in Papierform oder auch digital) oder auch
  • der Genesenenstatus (maximal 3 Monate gültig) bzw.
  • das negative Testergebnis einer offiziellen Schnellteststelle (max. 24 Stunden alt) oder PCR-Test (max. 48 Stunden)

sind unaufgefordert den Ansprechpartner:innen in den Rathäusern vorzulegen.

Sofern sich Besucher:innen aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, muss ein negatives Testergebnis (Schnellteststelle) vorgelegt werden. Die Vorlage eines Selbsttestes reicht als Nachweis nicht aus.

Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, bitte wir um vorherige telefonische Terminabsprache mit dem zuständigen Mitarbeitenden: Was erledige ich wo?