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Diese Seite druckenBürgerservice
Neben pass- und melderechtliche Angelegenheiten können Einwohnerinnen und Einwohner viele weitere Verwaltungsdienstleistungen in den Bürgerbüros der Stadt Velen in Anspruch nehmen.

Führungszeugnis
Das Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister wird vom Bundesamt für Justiz in Bonn ausgestellt. Den Antrag können Sie bei jeder Meldebehörde stellen, bei der Sie mit einer Wohnung registriert sind. Der Antrag ist persönlich zu stellen.
Der Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses wird im Bürgerbüro aufgenommen. In der Regel dauert es drei Tage bis zu drei Wochen, bis dem Antragsteller das Zeugnis zugeschickt wird.
Hier finden Sie weitere Infos.
Beglaubigungen
Jede Behörde ist befugt Abschriften von Urkunden, die sie selbst ausgestellt hat, zu beglaubigen. Darüber hinaus dürfen Abschriften, Ablichtungen und Vervielfältigungen beglaubigt werden, wenn das Original von einer Behörde ausgestellt ist oder die Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird.
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Fahrzeugscheinänderung
Sind Sie innerhalb des Kreisgebietes umgezogen? In diesem Fall sind Sie verpflichtet, die Fahrzeugpapiere zu aktualisieren. Im Bürgerbüro wird Ihre Anschrift in dem Fahrzeugschein geändert. Diese Änderung geben wir zum Straßenverkehrsamt des Kreises Borken weiter.
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Abmeldung vom Fahrzeugen
Wenn Sie die Zulassung Ihres Fahrzeuges beenden möchten, dann erfolgt dies durch die Außerbetriebssetzung. Wir geben die Außerbetriebssetzung zum Straßenverkehrsamt des Kreises Borken weiter. Die informieren Ihren Haftpflichtversicherer und die Zollverwaltung automatisch über die erfolgte Außerbetriebssetzung. Sie müssen sich also nicht darum kümmern.
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Führerschein
Für Führerscheine im Allgemeinen ist der Kreis Borken zuständig. Folgende Anliegen werden aber auch im Bürgerbüro der Stadt Velen bearbeitet:
- Umtausch von Führerscheinen
- Führerscheinantrag – Bestätigung der Meldedaten
- Abgabe Führerschein
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Rundfunkbeitrag
Eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht oder eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags wird nur auf Antrag und nur durch den "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, 50656 Köln" ausgesprochen.
Die Anträge liegen bei uns im Bürgerbüro vor. Wir leiten ihn für Sie dann an den Beitragsservice in Köln weiter.
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Schüler-BAföG
Schülerinnen und Schüler erhalten, wenn sie ihre schulische Ausbildung und ihren Lebensunterhalt nicht selbst finanzieren können, unter bestimmten Voraussetzungen Ausbildungsförderung nach dem BAföG.
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Ehrenamtspass
In vielen Vereinen und Organisationen wirken und arbeiten Bürgerinnen und Bürger aus unserer Stadt mit großem Engagement ehrenamtlich. Ohne diesen Einsatz wären viele Projekte und Aufgaben in verschiedensten Bereichen nicht denkbar. Der Pass für Ehrenamtliche soll eine Anerkennung dieses Engagements ausdrücken.
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Einkommenssteuererklärung
Die Unterlagen für die Einkommenssteuererklärung können in den Bürgerbüros der Stadt Velen kostenfrei abgeholt werden.
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Elterngeld & Elternzeit
Antragsformulare auf Elterngeld werden in den Bürgerbüros der Stadt Velen für Sie vorgehalten.
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Familienpass
Der Familienpass wird als Pass für die gesamte Familie mit den persönlichen Daten aller Familienmitglieder ausgestellt. Ein Familienpass kann für Familien mit mindestens drei Kindern ausgestellt werden.
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VHS-Kursanmeldungen
Die Stadt Velen ist gemeinsam mit den Städten Gescher und Borken und den Gemeinden Heiden, Reken und Raesfeld Träger der Volkshochschule Borken.
Anmeldungen für die Volkshochschulkurse nimmt das Bürgerbüro entgegen.
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Kindergeld
Im Bürgerbüro erhalten Sie die Unterlagen für einen Kindergeldantrag. Für die Bearbeitung ist die Agentur für Arbeit in Coesfeld zuständig.
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Schwerbehindertenausweis
Durch den Besitz eines Schwerbehindertenausweises erhält man einige Sonderrechte und, sofern verschiedene Merkzeichen vorhanden sind, so genannte Nachteilsausgleiche.
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Parkerleichterung für Schwerbehinderte und Blinde
Wer einen Schwerbehindertenausweis hat, darf damit nicht automatisch auf ausgewiesenen Behindertenparkplätzen zu parken. Man benötigt auf jeden Fall einen besonderen Parkausweis. Für die Ausstellung dieser Parkausweise ist der Kreis Borken, Fachbereich Verkehr, zuständig.
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Untersuchungsberechtigungsschein
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ist vor Aufnahme einer Beschäftigung (Erstuntersuchung) und vor Ablauf des ersten Beschäftigungsjahres (Nachuntersuchung) einer oder eines Jugendlichen (unter 18 Jahren) dem Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen.
Für die dazu erforderliche ärztliche Untersuchung (Erst- und Nachuntersuchung) benötigt der oder die Jugendliche einen Untersuchungsberechtigungsschein.
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Mitwirkung in Ausländer- und Asylangelegenheiten
Das Bürgerbüro wirkt bei verschiedenen Ausländer- und Asylangelegenheiten mit.:
- Verpflichtserklärung / Besuchseinladung
- Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung
- Weiterleitung von Pässen an die Ausländerbehörde zwecks Neuausstellung bzw. Verlängerung oder Änderung
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