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Diese Seite druckenFundsachen
Verloren
Wenn Sie etwas in Velen oder Ramsdorf verloren haben, können Ihnen vielleicht die jeweiligen Fundbüros weiterhelfen. Fundsachen werden in der Regel dort abgegeben, wo der Finder die Fundsache gefunden hat.
Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit der Anzeige des Fundes und beträgt sechs Monate. Danach wird die Fundsache an den Findenden herausgegeben, sofern Fundrechte geltend gemacht wurden. Fundsachen, die nach Ablauf von sechs Monaten an keinen Empfangsberechtigten herausgegeben worden sind, werden nach vorheriger amtlicher Bekanntmachung versteigert oder anderweitig verwertet.
Gefunden
Jeder, der einen Gegenstand in einem Wert von über 10 Euro findet, ist verpflichtet, diesen Fund unverzüglich anzuzeigen. Den Fundgegenstand selbst, können Sie bei sich aufbewahren. Sie können den Fundgegenstand selbstverständlich auch beim Fundbüro der Stadt Velen abgeben.
Hier finden Sie weitere Infos.