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Coesfelder Str. 14
46342 Velen
Telefax: 02863 926-512
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Burgplatz 6
46342 Velen-Ramsdorf
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Diese Seite druckenMeldeangelegenheiten

Sie sind neu nach Velen gezogen oder innerhalb des Stadtgebietes umgezogen?
Ihre Meldeangelegenheiten können Sie in den Bürgerbüros Velen und Ramsdorf erledigen.
Hier finden Sie alle Infos rund zum Thema Meldeangelegenheiten.
Anmeldung
Sie sind neu nach Velen gezogen? Bei der Aufnahme eines neuen Wohnsitzes ist jeder Einwohner verpflichtet, den Wechsel dem Bürgerbüro als Einwohnermeldestelle innerhalb von 14 Tagen nach dem Einzug anzuzeigen.
Hier finden Sie weitere Infos.
Ummeldung
Sie sind innerhalb von Velen umgezogen? Bei der Aufnahme eines neuen Wohnsitzes ist jeder Einwohner verpflichtet, den Wechsel dem Bürgerbüro als Einwohnermeldestelle innerhalb von 14 Tagen nach dem Einzug anzuzeigen.
Hier finden Sie weitere Infos.
Abmeldung
Sie ziehen von Velen in eine andere Stadt bzw. Gemeinde?
Eine Abmeldung bei uns ist nicht mehr erforderlich, Sie können sich direkt in Ihrer neuen Stadt oder Gemeinde anmelden. Von dort aus wird eine entsprechende Mitteilung über Ihren Umzug an uns geschickt.
Eine Abmeldung in Velen ist nur erforderlich, wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine neue Wohnung im Inland beziehen, beispielsweise Wegzug ins Ausland.
Hier finden Sie weitere Infos.
Statuswechsel
Jeder Einwohner ist dazu verpflichtet, Änderungen bzgl. des Wohnsitzes dem Bürgerbüro als Einwohnermeldestelle anzuzeigen.
- die Nebenwohnung in dieser Stadt soll alleinige Wohnung werden oder
- die Nebenwohnung in dieser Stadt soll Hauptwohnung werden oder
- die Hauptwohnung in dieser Stadt soll Nebenwohnung werden
Hier finden Sie weitere Infos.
Bescheinigungen
Das Bürgerbüro stellt Ihnen auf Wunsch eine (erweiterte) Melde-, Lebens- oder Lebensbescheinigung aus, wenn Sie in Velen gemeldet sind.
Hier finden Sie weitere Infos.
Melderegisterauskünfte
Die Meldebehörden dürfen unter bestimmten Voraussetzungen Auskünfte aus dem Melderegister erteilen.
Dabei wird unterschieden zwischen einer
- einfachen Melderegisterauskunft und einer
- erweiterten Melderegisterauskunft.
Hier finden Sie weitere Infos.