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46342 Velen-Ramsdorf
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Diese Seite druckenBriefwahl
Allgemeine Informationen
Bei allen Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen erfolgt die Stimmabgabe grundsätzlich am Wahltag in dem zuständigen Wahllokal durch Kennzeichnung des Stimmzettels und Einwurf des Stimmzettels in die Wahlurne.
Wahlberechtigte, die sich am Wahltag außerhalb ihres Wahlbezirkes aufhalten oder aus sonstigen Gründen nicht im Wahllokal wählen können, haben die Möglichkeit, ihre Stimme per Briefwahl abzugeben.

Verfahrensablauf
Für die Briefwahl brauchen Sie Briefwahlunterlagen, die im Bürgerservice der Stadt Velen schriftlich oder mündlich beantragt werden können. Zulässig sind auch Telegramm, Telefax oder E-Mail.
Wichtig:
Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.
Tipp:
Wer die Briefwahlunterlagen persönlich im Bürgerservice abholt, kann dort seine Stimme auch sofort abgeben.
Welche Gebühren fallen an?
Die Ausstellung der Briefwahlunterlagen ist gebührenfrei.
Wer zahlt das Porto für die Rücksendung?
Innerhalb des Bundesgebietes ist die Rücksendung des Wahlbriefes für den Briefwähler portofrei. Nur bei Versand aus dem Ausland ist der Wahlbrief ausreichend zu frankieren. Die Kosten hierfür trägt der Briefwähler selbst.
Welche Fristen muss ich beachten?
Briefwahlunterlagen können bis zum Freitag vor der Wahl 18:00 Uhr beantragt werden, in bestimmten Ausnahmefällen (z. B. bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung) auch noch bis zum Wahltag bis 15:00 Uhr.
Bis wann muss der Wahlbrief abgesandt werden?
Der Wahlbrief muss unbedingt so rechtzeitig mit der Post abgesandt oder im Rathaus abgegeben werden, dass er spätestens am Wahlsonntag bis 18:00 Uhr (bei Kommunalwahlen bis 16:00 Uhr) im Rathaus vorliegt. Bei Ausübung der Briefwahl in den letzten Tagen vor dem Wahlsonntag empfiehlt sich daher die persönliche Abgabe des Wahlbriefes im Bürgerservice.
Anträge / Formulare
Zur Antragstellung kann der auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes abgedruckte Wahlscheinantrag genutzt werden. Möglich sind aber auch ein einfacher Brief, Fax oder eine Mail, in denen Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift angegeben sind.
Besonders einfach ist die Antragstellung mit unserem Onlineantrag. Halten Sie dazu Ihre Wahlbenachrichtigung griffbereit. Nutzen Sie dazu auch gegebenenfalls den dort aufgedruckten QR-Code für Antragstellung über Tablet oder Smartphone.