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Diese Seite druckenKommunalwahlen

Die Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen
fanden am 13. September 2020 statt.
Dabei wurden gewählt:
- die Landrätin oder der Landrat des Kreises Borken
- der Kreistag des Kreises Borken
- die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister der Stadt Velen
- der Stadtrat der Stadt Velen
Die Wahlergebnisse für Velen und die weiteren kreisangehörigen Kommunen finden Sie auf der folgenden Internetseite: Kommunalwahl 2020
Allgemeine Hinweise zur Kommunalwahl:
Wer darf wählen
Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag
- die deutsche oder die Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedsstaates besitzt,
- mindestens 16 Jahre alt ist,
- seit mindestens 16 Tagen seinen Hauptwohnsitz in Velen bzw. im Kreis Borken hat und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Wer kann gewählt werden
Wählbar als Landrat/-in bzw. Bürgermeister/-in ist, wer am Wahltag
- die deutsche oder die Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedsstaates besitzt
- mindestens das 23. Lebensjahr vollendet hat
- eine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland hat
- die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten
- nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist
Wählbar für den Kreistag bzw. Stadtrat ist, wer am Wahltag
- die deutsche oder die Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedsstaates besitzt
- mindestens das 18. Lebensjahr vollendet hat
- seit mindestens 3 Monaten seinen Hauptwohnsitz in Velen bzw. im Kreis Borken hat
- nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist
Ablauf der Wahl
Bis zum 23.08.2020 werden allen Wahlberechtigen die Wahlbenachrichtigungen zugesandt. Ab diesem Zeitpunkt ist auch die Beantragung von Briefwahl möglich.
Am Wahlsonntag öffnen die Wahllokale von 8 bis 18 Uhr. Alle Wahlberechtigten können in diesem Zeitraum wählen gehen, sofern sie nicht bereits an der Briefwahl teilgenommen haben.
Der Wähler erhält je Wahl (Landrat, Kreistag, Bürgermeister und Rat der Gemeinde) einen Stimmzettel, auf dem er dann jeweils nur eine Stimme abgeben darf.
Die Auszählung der Stimmen beginnt unmittelbar nach Beendigung der Wahlhandlung.
Im Wahllokal wird die Durchführung der Wahl von einem Wahlvorstand geleitet. Für diese interessante, ehrenamtliche Tätigkeit sucht die Stadt immer interessierte Mitbürgerinnen und Mitbürger.
Wer ist gewählt
Der Rat der Stadt Velen besteht aus 26 Mitgliedern, die zur Hälfte in den Wahlbezirken gewählt werden. Die Stadt Velen ist damit in 13 Wahlbezirke unterteilt. Es ist derjenige direkt gewählt, der die meisten Stimmen auf sich vereinigt hat. Die weiteren 13 Mitglieder des Stadtrates werden über die von den Parteien/Wählergruppen eingereichten Reservelisten gewählt.
Auch bei der Wahl des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin und des Landrates / der Landrätin hat der Wähler je eine Stimme. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen auf sich vereinigt hat. Erhält bei mehreren Bewerbern keiner mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet eine Stichwahl unter den beiden Bewerbern statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenanteile erhalten haben.
Einteilung der Wahlbezirke
Da der Rat der Stadt Velen aus 26 Mitgliedern besteht, die zur Hälfte in den Wahlbezirken zu wählen sind, muss das Gebiet der Stadt in 13 Wahlbezirke aufgeteilt werden. Für jeden Wahlbezirk wird ein Wahllokal eingerichtet.
Der Wahlausschuss der Stadt Velen hat in seiner Sitzung am 16.12.2019 die entsprechende Einteilung des Stadtgebietes in 13 Wahlbezirke beschlossen. Diese erste Einteilung musste vor dem Hintergrund des am 20.12.2019 verkündeten Urteils des Verfassungsgerichtshofs NRW (VerfGH 35/19) überprüft werden. In seiner zweiten Sitzung am 27.01.2020 hat der Wahlausschuss diese Einteilung unter Berücksichtigung der Vorgaben aus diesem Urteil entsprechend geprüft und bestätigt.
Die Einteilung der Wahlbezirke mit der Zuordnung der Straßen ergibt sich aus der öffentlichen Bekanntmachung dieser Sitzung.
Einreichung von Wahlvorschlägen
Mit der Einteilung des Stadtgebietes in Wahlbezirke sind die organisatorischen Voraussetzungen geschaffen, damit die Parteien und Wählergruppen ihre Kandidaten für die Kommunalwahl aufstellen können.
Die Wahlvorschläge wurden fristgerecht bis zum 27. Juli 2020 eingereicht und vom Wahlausschuss zugelassen.
Rechtsgrundlagen
Die Durchführung der Kommunalwahlen ist im Gesetz über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahlgesetz) und ergänzend in der Kommunalwahlordnung (KWahlO) geregelt.
Ausführliche Informationen und alle Rechtsgrundlagen finden Sie auf den Seiten des NRW-Innenministeriums
https://www.im.nrw/themen/beteiligung/wahlen/kommunalwahlen
Wahlhelferinnen / Wahlhelfer gesucht
Für die Durchführung der Kommunalwahlen werden knapp 104 ehrenamtliche Wahlhelfer*innen benötigt, um die Besetzung der 13 Wahlvorstände in den Wahllokalen und dem Briefwahlvorstand sicherzustellen.
Hierzu benötigen wir auch die Mithilfe unserer Bürgerinnen und Bürger. Wenn Sie Interesse haben, können Sie sich gern bei uns melden. Wir laden Sie herzlich ein, an einem Wahlsonntag ein Stück Demokratie "live" zu erleben.
Wissen, wie man wählt - Infos in leichter Sprache
Diese Broschüre hilft Menschen
- die nicht gut lesen können.
- die nur schlecht Deutsch können
Die Broschüre wurde von der Landeszentrale für politische Bildung NRW erstellt
und steht für Sie hier zum Download bereit:
Infos für Menschen mit Handicap (Blinde und Sehbehinderte)
Um blinden und sehbehinderten Wählerinnen und Wählern die Möglichkeit zu geben, ohne die Hilfe anderer Personen an Wahlen teilzunehmen, stehen ihnen Wahlhilfepakete inklusive einer Stimmzettelschablone zur Verfügung.
Die Mitglieder der Blinden und Sehbehindertenvereine in NRW erhalten Wahlhilfen automatisch. Blinde und sehbehinderte Menschen, die nicht in diesen Vereinen organisiert sind, können diese telefonisch anfordern bei der Landesgeschäftsstelle der BSV NRW:
- in Dortmund unter 0231 557590-0 für den Bereich Westfalen
Das Wahlhilfepaket enthält eine Stimmzettelschablone einschließlich Bedienungsanleitung sowie Informationen zur akustischen Stimmzettelwiedergabe.
Wahlergebnisse in 'Echtzeit'
Die eingehenden Wahlergebnisse der Kommunalwahl können am Wahlabend in 'Echtzeit' über die Homepage der Stadt Velen (www.velen.de) mitverfolgt werden.
Für Nutzer von Mobilgeräten (IOS - Android) steht über die entsprechenden Stores eine kostenlose, mobile App zur Verfügung (Stichwort Votemanager oder Vote IT).
WICHTIGE INFO bei Nutzung mobiler Endgeräte:
Die APP für den Votemanager ist aktuell nur im Apple App Store für IOS verfügbar. Im Playstore von Google ist die App derzeit nicht downloadbar.
Es ist offen, ob die APP bis zum Wahltermin im Google Playstore wieder verfügbar ist.
Als Alternative kann über mobile Geräte im Browser der LINK https://wahlen.votemanager.de aufgerufen werden.
Dieser bietet in etwa die gleichen Funktionalitäten wie die entsprechende App.
Nachfolgend finden Sie das Hygienekonzept für die Kommunalwahl mit Hinweisen für die Wählerinnen und Wähler in den Wahlräumen:
Ausschilderung und Laufwege beachten
Bitte achten Sie auf die Ausschilderung und nutzen Sie die angegebenen Ein- bzw. Ausgänge.
Ansammlungen vermeiden und Abstand halten
Vermeiden Sie Ansammlungen vor und im Wahllokal und halten Sie dauerhaft eine Distanz von 1,50 Meter zwischen sich und anderen Personen.
Mund-Nasen-Schutz tragen
Tragen Sie vor Eintritt in das Gebäude des Wahllokales und während des gesamten Aufenthaltes einen Mund-Nasen-Schutz. Stattdessen ist auch das Tragen eines Gesichtsvisiers möglich.
Handhygiene
Desinfizieren Sie die Hände bei Betreten des Wahlraums mit den bereitgestellten Mitteln. Denken Sie daran, das Desinfektionsmittel 30 Sekunden auf den Händen zu verteilen.
Atemhygiene
Beim Husten oder Niesen halten Sie Mund und Nase mit gebeugtem Ellenbogen oder einem Papiertaschentuch bedeckt und entsorgen Sie es umgehend.
Vorlage Wahlbenachrichtigung / Personalausweis etc.
Bitte halten Sie die Wahlbenachrichtigung, den Personalausweis, Reisepass bzw. Identitätsausweis so bereit, dass ein Kontakt mit der/dem Wahlhelfer/in vermieden werden kann (z. B. Aufschlagen der entsprechenden Seite im Reisepass).
Eigenes Schreibmaterial
Bitte nutzen Sie zur Stimmabgabe ein eigenes Schreibgerät (Kugelschreiber, Filzstift etc. – kein Bleistift). Sollte kein eigener Stift mitgebracht werden, wird im Wahllokal ein Kugelschreiber zur Verfügung gestellt.
Sofortiges Verlassen des Wahllokals
Bitte verlassen Sie den Wahlraum und das Gebäude umgehend, nachdem Sie Ihre gekennzeichneten Stimmzettel in die Wahlurne geworfen haben.