Heiraten in Velen -Standesamt online-

Die Trauungen finden im historischen Turmzimmer der Burg Ramsdorf statt. Hier ist eine Eheschließung mit einer Gesellschaft von ca. 25 Personen möglich. Für größere Gesellschaften steht Ihnen der Burgsaal für Eheschließungen zur Verfügung.
„Schmieden Sie den Bund für’s Leben“!
Lieben Sie es eher rustikal, dann ist „Beckmanns Schmiede“ in Ramsdorf evtl. genau das richtige für Sie. Im ehemaligen „Hexenhäuschen“ wird jetzt traditionelle Schmiedekunst vom Heimatverein Ramsdorf aktiv vorgeführt. Hier sind Eheschließungen mit einer Gesellschaft von bis zu 25 Personen möglich. (Hinweis: Trauungen nur im Zeitraum April bis September!)

Für die besonderen Anlässe einer Eheschließung bietet die Stadt Velen auch Termine außerhalb der üblichen Dienstzeiten an! (Freitags von 14.00 bis 16.00 Uhr sowie samstags in der Zeit von 10.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr!)
Der alte Begriff "Aufgebot" ist durch den Begriff "Anmeldung der Eheschließung" ersetzt worden. Der Aushang des bisherigen Aufgebotes ist entfallen. Am Verfahren hat sich jedoch nicht viel geändert. Auch weiterhin müssen die Verlobten diverse Unterlagen beschaffen, damit der Standesbeamte prüfen kann, ob keine Ehehindernisse bestehen. Danach kann die Anmeldung der Eheschließung entgegengenommen werden. Zuständig für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen gemeldeten Wohnsitz hat. Wenn Sie mehrere Wohnsitze haben, sollten Sie möglichst das Standesamt wählen, bei dem Sie auch die Ehe schließen möchten. Wenn nach erfolgter Prüfung durch den Standesbeamten Ehehindernisse nicht bekanntgeworden sind, kann geheiratet werden. Den Eheschließungstermin sprechen Sie dann mit dem Standesbeamten ab. Längstenfalls dürfen Sie sich jedoch sechs Monate Zeit lassen, sonst verfällt die Gültigkeit der Anmeldung.
Nach der Gesetzesänderung zum 01.07.1998 sind Trauzeugen nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Sie können aber weiterhin einen oder zwei Trauzeugen hinzuziehen. Für diesen Fall müssen sich der oder die Trauzeugen durch einen Pass oder Personalausweis ausweisen können.
