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Winking, Sandra
Rathaus Velen
Coesfelder Str. 14
46342 Velen
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Diese Seite druckenWohngeld

Bei einem Wohngeldantrag ist zwischen einem Antrag auf Mietzuschuss und einem Antrag auf Lastenzuschuss zu unterscheiden. Grundsätzlich berechnet sich das Wohngeld jedoch aus den berücksichtigenden Haushaltsmitgliedern, dem Einkommen und der Mietkosten bzw. der Belastung.
Die notwendigen Unterlagen für einen Wohngeldantrag finden Sie hier .
Anpruchsvoraussetzungen
Anpruchsvoraussetzungen für Mieter/innen:
- Mieter/in einer Wohnung (auch Untermieter)
- Nutzer/in von mietähnlichen Nutzungsrechten
- Heimbewohner
- das eigene Vermögen übersteigt nicht den Wert von 60.000 Euro
Anspruchsvoraussetzungen für Eigentümer/innen:
- Eigentümer eines Hauses
- Eigentümer einer Wohnung
- Sie wohnen in Ihrem Eigentum und tragen die Kosten somit selbst