eID-Karte für Unionsbürger
- Leistungsbeschreibung- Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (EU) und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) können seit dem 01.01.2021 die eID-Karte beantragen, wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind. Die eID-Karte wird mit einer Gültigkeitsdauer von zehn Jahren ausgegeben. In Deutschland können Sie die eID-Karte im Bürgeramt an Ihrem Wohnort beantragen. - Wie der Personalausweis und der elektronische Aufenthaltstitel enthält diese neue Chipkarte die Online-Ausweisfunktion. Ihre Inhaberinnen und Inhaber können sich damit sicher, einfach und auf hohem Vertrauensniveau online ausweisen und Behördengänge sowie Geschäftliches digital erledigen. Die eID-Karte dient nicht als Ausweisdokument. - Weitere Informationen erhalten Sie hier. - Welche Daten enthält die eID-Karte?- Auf der Vorderseite der eID-Karte sind die folgenden Daten sichtbar. - Logo für die Online-Ausweisfunktion
- Seriennummer
- Nachname und Vorname(n)
- Tag der Geburt
- letzter Tag der Gültigkeit
- Zugangsnummer (CAN)
 - Auf der Rückseite der eID-Karte sind die folgenden Daten sichtbar: - Ort der Geburt
- ausstellende Behörde
 
- Rechtsgrundlage- eID-Karte-Gesetz (eIDKG) 
- Erforderliche Unterlagen- Wir benötigen für die Ausstellung Ihr Ausweisdokument (Bsp.: Pass, Personalausweis) und einen Wohnsitznachweis, sofern dieser nicht in Deutschland liegt. 
- Kosten- Für die Ausstellung der eID-Karte wird eine Gebühr in Höhe von 37,00 € fällig. 
- Anträge / Formulare

