Kindertagespflege

Kindertagespflege

Mit dem Ende der Elternzeit stellt sich für viele Eltern die Frage nach der Betreuung ihrer Kinder während ihrer Berufstätigkeit oder Ausbildung. Jedes Kind hat einen Rechtsanspruch auf Betreuung ab dem vollendeten ersten Lebensjahr.  

Die qualifizierte Kindertagespflege zeichnet sich durch eine familienähnliche Betreuung in kleinen Gruppen mit einer kontinuierlichen Bezugsperson aus und bietet eine flexible und individuelle Form der Kinderbetreuung für Kinder von 0 bis 3 Jahren. Bei Bedarf kann die Kindertagespflege auch für über dreijährige Kinder als Ergänzung zur Betreuung in der Kindertageseinrichtung oder der Offenen Ganztagsschule stattfinden.  

Bei Interesse an einer Tätigkeit in der Kindertagespflege finden Sie hier weitere Informationen.

Zudem erhalten Sie auf der Homepage des Kreis Borken nützliche Hinweise und Ansprechpartner.