Bildung & Teilhabe (BuT)

Bildung und Teilhabe (BuT)


Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) umfasst Geld- und Sachleistungen für Kinder und Jugendliche aus Familien, die aufgrund niedriger Einkommensverhältnisse Kosten für die Teilnahme an kulturellen und gesellschaftlichen Ereignissen nicht aus eigenen finanziellen Mitteln aufbringen können. 

So können z.B Klassenfahrten oder Schulausflüge über die seit 2016 verwendete Münsterlandkarte, die den Hilfeempfängern bei nach enstprechender Prüfung ausgehändigt wird, problemlos abgerechnet werden.

  • Anspruchsvoraussetzungen

    Kinder und Jugendliche unter 25 Jahren können BuT-Leistungen erhalten, wenn sie einen Anspruch auf SGB II- oder SGB XII-Leistungen, Leistungen nach dem Wohngeldgesetz, Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben. 

    Die Bildungs- und Teilhabeleistungen werden im Jobcenter der Stadt Velen beantragt. Die notwenigen Antragsvordrucke finden Sie  hier 

  • Welche Leistungen gibt es?

    Seit dem 01.08.2019 werden folgende Leistungen durch das Bildungs- und Teilhabegesetz abgedeckt:

    • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
    • Klassenfahrten
    • Kita- bzw. Schulausflüge
    • Lernförderung
    • gemeinschaftliches Essen
    • persönlicher Schulbedarf
    • Schülerbeförderung
  • Antragsformulare