Unterhalt

Unterhalt


Verwandte sind nach den Vorschriften des BGB dem Grunde nach einander zum Unterhalt verpflichtet. Im Rahmen der Leistungsgewährung nach dem SGB II oder SGB XII prüft das Jobcenter beziehungsweise der Fachdienst Soziales, inwieweit vorrangige Unterhaltsansprüche bestehen und durchgesetzt werden können. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Ansprechpartnerin.