Klimaschutzkonzept

Klimaschutzkonzept

Ambitionierte Klimaziele und bereits spürbare und künftige Klimafolgen bedeuten erhöhte Anstrengungen und veränderte Herausforderungen für eine klimagerechte Entwicklung in Kommunen.

Das Integrierte Klimaschutzkonzept (IKK) dient dazu, konkrete Maßnahmen zur Treibhausgas (THG) Einsparung zu definieren und umzusetzen. Die positiven Effekte der Klimaschutzmaßnahmen gehen weit über den Schutz des Klimas hinaus: Sie steigern die Lebensqualität vor Ort und sorgen durch sinkende Energiekosten für finanzielle Entlastung. Gleichzeitig kurbeln klimafreundliche Investitionen die regionale Wertschöpfung an. Die Erstellung des IKK beinhaltet folgende Schritte.

  • 1. Schritt: Energie- und CO2 Bilanz (Ist Analyse)

    • Die Energie und CO2-Bilanzen erfassen die Energieverbräuche und Treibhausgas-Emissionen in allen klimarelevanten Bereichen. Sie zeigt der Verwaltung und allen Akteuren einen aktuellen Stand. Berücksichtigt werden die Sektoren:

    - Verarbeitendes Gewerbe und Industrie
    - Gewerbe, Handel, Dienstleistungen und Sonstiges
    - Kommunale Einrichtungen
    - Private Haushalte
    - Verkehr

  • 2. Schritt: Potenzialanalyse

    • Die Potentialanalyse ermittelt die kurz- und mittelfristig technisch und wirtschaftlich umsetzbaren Einsparpotentiale sowie die Potenziale zur Steigerung der Energieeffizienz in allen Bereichen. Vor allem in privaten Haushalten, Gewerbebetrieben und kommunalen Einrichtungen. Der Verkehr mit der Mobilitätswende wird ebenso mit seinen Potentialen dargestellt.
  • 3. Schritt: Akteursbeteiligung

    • Für eine erfolgreiche Akzeptanz und Umsetzung des IKK ist es notwendig so früh wie möglich die betroffenen Verwaltungseinheiten, Energieversorger und Interessenverbände sowie die Bevölkerung und Politik einzubinden.
  • 4. Schritt: Handlungsfelder und Maßnahmenkatalog

    • Über die ausgewählten Handlungsfelder können konkrete Maßnahmen kurz-, mittel- und langfristig definiert werden. Mögliche Handlungsfelder können sein:
      • Energien (Erneuerbare, Energieeffizenz, Einsparung)
      • Mobilität
      • Klimabildung, Konsum und Ressourceneffizienz
      • Eignen Liegenschaften und kommunale Beschaffung
      • Siedlungsentwicklung und Flächenmanagement
      • Landwirtschaft und lokale Versorgung
  • 5. Konzept für die Öffentlichkeitsarbeit

    • Die Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation in allen Wirkungsbereichen des Integrierten Klimaschutzkonzeptes soll zur Akzeptanz zukünftiger Klimaschutz-Maßnahmen beitragen, zum Mitmachen ermutigen und darüber die Verstetigung erleichtern.
  • 6. Controlling-Konzept

    • Ein Controlling-Konzept ist für die Erfolgsüberwachung des Klimaschutzmanagements und der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen unabdingbar. Es macht Erfolge sichtbar und hilft, etwaig auftretende Fehlentwicklungen frühzeitig zu erkennen und zu korrigieren.

Zur Erstellung des Klimaschutzkonzeptes und zur Realisierung erster Maßnahmen wird die Stelle für zwei Jahre vom Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative, aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages, gefördert.

Projektrahmen und Förderung:

Klimaschutzinitiative: Integriertes Klimaschutzkonzept für die Stadt Velen und Initiierung zur Umsetzung erster Maßnahmen

Laufzeit: 01.01.2023 bis 31.12.2024

Förderkennzeichen: 67K19577

Projektträger: Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

Weitere Information unter: www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie