Wohngeld

Wohngeld

Wohngeld ist ein Zuschuss zur wirtschaftlichen Sicherung eines angemessenen und familiengerechten Wohnens und hilft Bürger*innen, deren Einkommen nicht ausreicht, um diese Kosten zu tragen.

Über den Wohngeldrechner des Landes Nordrhein-Westfalen können Sie online die Höhe eines eventuellen Anspruchs auf Wohngeld unverbindlich berechnen und anschließend einen Wohngeldantrag stellen: Wohngeldrechner und Online-Antrag

Eine entsprechende Schritt-für-Schritt-Anleitung zu dem Wohngeldrechner finden Sie hier.

Antworten zu den häufig gestellten Fragen beantwortet Ihnen hier das MHKBG.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite des MHKBG:  Wohngeld | MHKBD.NRW

  • Wie stelle ich einen Antrag auf Wohngeld?

    Sie können Ihren Antrag auf Wohngeld online stellen oder nach Terminvereinbarung persönlich einreichen. Ebenfalls können Sie Ihren Antrag per Post in dem Briefkasten am Haupteingang des Rathauses in Velen oder in Ramsdorf einreichen.

Wichtig: Antrag rechtzeitig erneuern

Der Antrag auf Wohngeld gilt i.d.R. für 12 Monate. Der Antrag muss von Ihnen rechtzeitig vor Ablauf dieser Zeit neu gestellt werden. Wenn das nicht gemacht wird, kann es sein, dass Sie in der Zeit zwischen zwei Anträgen kein Wohngeld erhalten. Wir empfehlen, den neuen Antrag frühestens zwei Monate vor dem Ablauf des vorherigen Antrags zu stellen.

  • Wer ist Anspruchsberechtigt?

    Wohngeld wird entweder in Form vom Mietzuschuss (für Mieter*innen) oder Lastenzuschuss (für selbst genutzten Wohnraum bei Eigentum) gewährt. Wohngeld wird ab dem Monat gewährt, in dem der Antrag bei der Wohngeldstelle eingegangen ist.

    • Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten, hängt ab von
      • der Haushaltsgröße,
      • dem monatlichen Gesamteinkommen und
      • der Höhe der zu berücksichtigenden Miete bzw. Belastung.
  • Notwendige Unterlagen

    Die vorzulegenden Unterlagen sind abhängig von den Besonderheiten des Einzelfalls. Nachfolgend eine Auflistung der ggfs. in Betracht kommenden Unterlagen.

    • Einkommen
      • die letzten 12 Lohnabrechnungen oder eine Verdienstbescheinigung (auch geringfügig)
      • Rentenbescheide (gesetzlich und privat)
      • Bescheide der Krankenkasse, Arbeitsagentur, sonstige Sozialleistungen, etc.
      • Nachweis Selbstständigkeit, Vermietung/ Verpachtung (s. Anträge/ Formulare)
      • Nachweis Zinseinkünfte (s. Anträge/ Formulare)
      • Nachweis über den Erhalt von Unterhaltszahlungen
    • Ausgaben:
      • Beiträge zur privaten Kranken-/ Pflege-/ Rentenversicherung 
      • Nachweis Unterhaltszahlungen (s. Anträge/ Formulare) 
    • zusätzlich bei Mietzuschuss
      • Mietvertrag inkl. möglicher Mieterhöhungen
      • Mietbescheinigung (s. Anträge/ Formulare)
      • Nachweis der letzten 3 Mietzahlungen
    • zusätzlich bei Lastenzuschuss
      • Wohnflächenberechnung
      • Grundsteuerbescheid
      • Kontoauszüge der geleisteten Zinsen & Tilgungen der letzten 12 Monate
      • Fremdmittelbescheinigung (s. Anträge/ Formulare)
      • Bescheid über Eigenheimzulage, Baukindergeld, öffentliche Förderung etc.
      • Nachweis Erbbauzinsen, Kosten der Hausverwaltung
    • Sonstiges
      • Schwerbehindertenausweis / Pflegegeldbescheid
      • Nachweis erhöhter Werbungskosten
      • Schulbescheinigung für Kinder ab 16 Jahren
      • Negativbescheinigung des vorherigen Wohnortes
      • Aufenthaltsgenehmigung
  • Anträge/ Formulare