Pressemitteilung

Bewilligung von Fördergeldern


Für die Schaffung von Innenstadt-Qualitäten fördert das Land NRW Interventionen im öffentlichen Raum. Mit dem neu aufgelegten Programm ist die Aufwertung des öffentlichen Raumes durch Ausstattungen mit einem oder mehreren der im folgenden aufgeführten Elemente (inklusive Transport und Aufbau/Montage) förderfähig:

  • Stadtbäume im „Schwammstadt-Prinzip“ (inklusive vorbereitender Planungen, baulicher Umsetzung, Pflanzung und Fertigstellungspflege)
  • Stadtbäume in mobilen Pflanzkübeln
  • Stadtgrün-Elemente wie zum Beispiel große (mobile) Pflanzkübel mit ansprechender Gestaltung inklusive jahreszeitlicher Erstbepflanzung mit heimischen, insektenfreundlichen und/oder trockenheitsresistenten Pflanzen und/oder einer Dauerbepflanzung
  • Fassadenbegrünung – sofern private Fassaden begrünt werden, ist ein Zuschuss in Höhe von 50 % der Kosten förderfähig
  • Generationengerechte Möblierungselemente wie zum Beispiel die Einzigartigkeit einer Stadt unterstreichende innovative Stadt-Liegen und/oder Stadtbänke, Spielgeräte, Wasserstellen oder
  • Kunstobjekte, Wallpaintings- und Street-Art.

Für den Ortskern Ramsdorf sind entsprechende Maßnahmen aus den oben aufgeführten förderfähigen Elementen als Schwerpunkt in 2022 vorgesehen und sind maßgeblich so auszuwählen, dass sie in die Gesamtmaßnahme der Ortskernsanierung Ramsdorf einfließen und für die nächsten mind. 5 Jahre Verwendung finden. In der beginnenden Bürgerbeteiligung sind die Maßnahmen ergebnisoffen zu diskutieren und umzusetzen.

Für die Innenstadt Velen (Rathausumfeld incl. Schul-/Kitabereiche) soll der Schwerpunkt in 2023 im Zusammenhang mit der Fertigstellung des Rathaus Neubaus liegen. Die Gestaltung und Aufwertung der Bereiche um das „Neue Rathaus“ sind Ziel dieser Maßnahmen.

Das Land NRW fördert diese Maßnahmen zu 90 %.