Fallmanagement

Fallmanagement


ACHTUNG: Zum 01.01.2023 folgt die Umstellung auf das "Bürgergeld". Die neuen Regelungen treten in zwei Stufen, zum 1. Januar.2023 und zum 1. Juli 2023, in Kraft. 

Bereits vor, während und nach einem Antrag auf Bürgergeldleistungen wird in regelmäßigen Terminen im Fallmanagement die berufliche Situation jedes Leistungsberechtigten erörtert und eine passgenaue Strategie erarbeitet. 

Ein funktionierendes Netzwerk aus zahlreichen Trägern und lokalen Arbeitgebern sowie ein enger Kontakt zum zuständigen Fallmanager verfolgen das Ziel, die aus unterschiedlichsten Gründen eingetretene Hilfebedürftigkeit durch die Aufnahme oder Aufstockung einer Erwerbstätigkeit zeitnah zu beenden.