Gewerbezentralregisterauskunft
Leistungsbeschreibung
Auskunft über natürliche Personen:
Eine Gewerbezentralregisterauskunft kann beantragen, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat und in Velen gemeldet ist. Der Antrag ist grundsätzlich persönlich zu stellen. Er wird in Ihrem Beisein von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bürgerbüros ausgefüllt.Es gibt zwei Arten von Gewerbezentralregister-Auskünften:
- für private Zwecke
- zur Vorlage bei einer Behörde.
Für behördliche Gewerbezentralregisterauskünfte benötigen wir einen Verwendungszweck und die Anschrift der Behörde, an die das Führungszeugnis gesandt werden soll.
Auskunft über Firmen:
Für juristische Personen oder Personenvereinigungen (z.B. Firmen) kann ebenfalls eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragt werden. Antragsberechtigt ist nur der gesetzliche Vertreter.Die Anträge sind bei der Meldebehörde der Wohnsitzgemeinde zu stellen.
Personen, die im Ausland leben, können den Antrag unmittelbar an folgende Adresse senden:
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
-Dienststelle Bundeszentralregister-
10900 BerlinKosten
13,00 EUR
Anträge / Formulare