Familienpass
Leistungsbeschreibung
Informationen zum Familienpass der Stadt Velen
Was ist ein Familienpass?
Der Familienpass wird als Pass für die gesamte Familie mit den persönlichen Daten aller Familienmitglieder ausgestellt. Er ist für ausweispflichtige Familienmitglieder (ab 16 Jahren) nur in Verbindung mit dem Personalausweis gültig. Der Pass ist nicht übertragbar; Veränderungen haben seine Ungültigkeit zur Folge.
Wer erhält einen Familienpass?
- Familien – dazu zählen auch alleinerziehende Mütter und Väter - mit mindestens 3 Kindern unter 18 Jahren
und
- Familien, die für mindestens 3 Kinder Kindergeld erhalten, auch wenn diese bereits 18 Jahre alt sind. Hierzu ist der neueste Kindergeldbescheid oder Kontoauszug vorzulegen.
- Die Antragsteller sowie deren Kinder müssen mit Hauptwohnsitz in Velen bzw. Ramsdorf gemeldet sein.
Wie lange gilt der Familienpass?
- Bei den Familien, die zurzeit 3 oder mehr Kinder unter 18 Jahren haben, gilt der Pass bis zum Ende des Jahres, in dem das älteste Kind 18 Jahre alt wird.
Beispiel:
Eine Familie hat im Jahr 2026 drei Kinder im Alter von 8, 11 und 13 Jahren. Das älteste Kind wird folglich im Laufe des Jahres 2031 18 Jahre alt; der Pass ist dann gültig bis zum 31.12.2031. - Für Familien mit Kindern über 18 Jahren, die aber weiter kindergeldfähig sind, kann der Familienpass jeweils bis zum Jahresende verlängert bzw. neu ausgestellt werden.
Beispiel:
Die Familie beantragt den Pass bzw. die Verlängerung im April 2026. Der Pass ist dann gültig bis zum 31.12.2026.
Welche konkreten Vergünstigungen bietet der Familienpas Den Familien in der Stadt Velen bietet er folgende Vergünstigungen:
è Ermäßigung der Musikschulgebühren der Musikschule BORKEN um 10 %
(zusätzlich zu den schon vorgesehenen Vergünstigungen durch Teilnehmer-, Mehrfächer- und Sozialermäßigungen)
è Ermäßigung der Volkshochschulgebühren um bis zu 50 %
(Diese Ermäßigung gilt nicht für Kostenbeiträge und Umlagen – z. B. bei Studienfahrten, Nahrungsmittelumlagen bei Kochkursen sowie bei Lehrgängen der berufsbezogenen Weiterbildung)
è Ermäßigung von 30 % für alle Aktionen des Jugendwerkes Velen-Ramsdorf e.V. im Rahmen des Ferienprogramms
è Ermäßigung von 20 % auf die Jahresgebühr der Andreas Bücherei
Weitere Informationen
Die Stadt Borken sowie die Gemeinden Heiden und Raesfeld haben ebenfalls Familienpässe und damit verbunden bestimmte Vergünstigungen eingeführt. Die Familienpässe werden in der Regel gegenseitig anerkannt. Einzelheiten zu den Ermäßigungen entnehmen Sie bitte der Homepage der jeweiligen Kommune.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
- Bei Kindern über 18 Jahren: Nachweis Kindergeldzahlung (Bsp.: Kontoauszug, Kindergeldbescheid)
Kosten
Für diese Dienstleistung werden keine Gebühren erhoben.

