Melderegisterauskunft - Erteilung Gruppenauskunft

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Kurztext

    • Melderegisterauskunft - Erteilung Gruppenauskunft
    • bei öffentlichem Interesse kann eine Melderegisterauskunft über eine Vielzahl nicht namentlich bezeichneter Personen erteilt werden
    • öffentliches Interesse: Interesse der innerstaatlichen Allgemeinheit, nicht einzelner Personen oder Gruppen
    • als Zuordnungsmerkmal einer Personengruppe können folgende Daten verwendet werden:
      - Geburtsdatum,
      - Geschlecht,
      - derzeitige Staatsangehörigkeit,
      - derzeitige Anschriften,
      - Ein- und Auszugsdatum sowie
      - Familienstand mit der Angabe, ob ledig, verheiratet, geschieden, verwitwet, eine Lebenspartnerschaft führend, Lebenspartnerschaft aufgehoben oder Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerin verstorben
    • aus dem Melderegister können folgende Daten zu der Personengruppe mitgeteilt werden:
      - Zugehörigkeit zu der Gruppe,
      - Familienname,
      - Vorname(n),
      - Doktorgrad,
      - Alter,
      - Geschlecht,
      - Staatsangehörigkeiten,
      - derzeitige Anschriften und
      - gesetzliche Vertreter oder Vertreterinnen mit Vorname(n), Familienname sowie Anschrift
    • Kosten: bei manueller Auskunftserteilung EUR 10 je ausgewählter Person, bei automatisierter Auskunftserteilung EUR 200 - 3.000
    • zuständig: Meldebehörde
  • Leistungsbeschreibung

    Sie erhalten eine Melderegisterauskunft über eine Vielzahl nicht namentlich bezeichneter Personen (Gruppenauskunft) nur, soweit diese im öffentlichen Interesse liegt. Unter öffentlichem Interesse ist das Interesse der innerstaatlichen Allgemeinheit zu verstehen. Davon abzugrenzen ist das Interesse einzelner Personen oder Gruppen .

    Die Zusammensetzung der Personengruppen können Sie frei mit ausgewählten Daten als Zuordnungsmerkmale vornehmen. Hierzu stehen Ihnen zur Verfügung: 

    • Geburtsdatum,
    • Geschlecht,
    • derzeitige Staatsangehörigkeit,
    • derzeitige Anschriften,
    • Ein- und Auszugsdatum sowie
    • Familienstand mit der Angabe, ob ledig, verheiratet, geschieden, verwitwet, eine Lebenspartnerschaft führend, Lebenspartnerschaft aufgehoben oder Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerin verstorben.

    Neben der Zugehörigkeit zu der von Ihnen zusammengestellten Gruppe dürfen Ihnen folgende Meldedaten zu der Personengruppe mitgeteilt werden:

    • Vorname(n) und Familienname,
    • Doktorgrad,
    • Alter,
    • Geschlecht,
    • Staatsangehörigkeiten,
    • derzeitige Anschriften und
    • gesetzliche Vertreter beziehungsweise Vertreterinnen mit Vorname(n) und Familienname sowie Anschrift.
  • Rechtsgrundlage

  • Erforderliche Unterlagen

    Es werden folgende Unterlagen von Ihnen benötigt:

    • Ausweisdokumente und
    • der Nachweis über das öffentliche Interesse der Auskunftserteilung.
  • Voraussetzung

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Ihr Auskunftswunsch muss im öffentlichen Interesse und somit im Interesse der innerstaatlichen Allgemeinheit liegen.
    • Sie müssen eine zulässige Angabe als Zuordnungsmerkmal der Personengruppe verwenden.
  • Verfahrensablauf

    Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:

    • Sie wenden sich an die zuständige(n) Meldebehörde(n).
    • Sie weisen das öffentliche Interesse an Ihrem Auskunftswunsch nach.
    • Sie teilen das gewünschte Zusammensetzungsmerkmal oder die gewünschten Zusammensetzungsmerkmale der Personengruppe mit.
    • Sie erhalten die zulässigen Daten zu der Personengruppe.
  • Weiterführende Informationen

    Informationen zum Meldewesen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html
  • Urheber

    Dr. Laier, RL VII2

  • Typisierung

    2/3
  • Welche Fristen muss ich beachten?

    keine
  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Velen

    Die Gebühr für eine Gruppenauskunft beträgt 200€ 

  • Anträge / Formulare