Damit die Bedeutung dieser Symbole geschützt bleibt und keine Missverständnisse über offizielle Zuständigkeiten entstehen, ist die Verwendung des Stadtlogos und des Wappens der Stadt Velen genehmigungspflichtig.
Warum ist eine Genehmigung notwendig?
Sowohl das Stadtlogo als auch das Wappen sind rechtlich geschützte Kennzeichen. Sie dürfen nur genutzt werden, wenn die Stadt Velen dies ausdrücklich erlaubt.
Dies verhindert, dass:
- der Eindruck einer offiziellen Stellung, Unterstützung oder Autorisierung entsteht, obwohl es keine gibt,
- Hoheitszeichen in unpassenden oder irreführenden Zusammenhängen erscheinen,
- die Symbole der Stadt verändert, verfremdet oder missbräuchlich eingesetzt werden.
Die Stadt prüft daher jede Anfrage sorgfältig. Entscheidend ist der Zweck der Verwendung und ob eine Nutzung im öffentlichen Interesse liegt oder eine offizielle Verbindung zur Stadt besteht.
Was ist erlaubt?
Die Nutzung ist möglich, wenn eine schriftliche Genehmigung der Stadt vorliegt und der Verwendungszweck dazu geeignet ist, die Stadt angemessen zu repräsentieren. Dies kann beispielsweise der Fall sein bei:
- gemeinsamen Projekten mit der Stadt,
- offiziellen Kooperationspartnern,
- Veranstaltungen unter Beteiligung der Stadt.
In solchen Fällen stellt die Stadt die passenden Logodateien bereit und gibt Hinweise zur korrekten Darstellung (z. B. Farben, Größenverhältnisse).
Was ist nicht erlaubt?
Ohne vorherige Genehmigung ist die Verwendung des Stadtlogos oder des Wappens grundsätzlich unzulässig. Das gilt besonders für:
- Briefköpfe von Vereinen oder privaten Einrichtungen,
- Werbematerialien,
- Webseiten und soziale Medien,
- Kombination des Stadtlogos mit anderen Logos,
- jede Form von Veränderung oder Nachzeichnung.
Wie beantrage ich eine Nutzungsgenehmigung?
Schriftliche Anfragen zur Nutzung können Sie direkt an die Stadt Velen richten:
📩 E-Mail: info@velen.de
Bitte geben Sie bei Ihrer Anfrage folgende Angaben an:
- Zweck und Kontext der geplanten Nutzung
- Ort und Medium (z. B. Drucksache, Website, Veranstaltung)
- Zeitraum der Nutzung
- Entwurf oder Beispiel der vorgesehenen Darstellung
Nach Prüfung erhalten Sie eine schriftliche Rückmeldung sowie ggf. die korrekten Logodateien



