Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmaktionsplanung - Phase 2


In dieser zweiten Möglichkeit zur Teilnahme, wird den Bürgern Gelegenheit geben, sich mit dem Entwurf des Lärmaktionsplans auseinanderzusetzen. 

Beteiligung 4. Runde Lärmaktionsplanung

Velen wurde, wie viele andere Kommunen, ebenfalls erst jetzt in der 4. Runde an der Lärmaktionsplanung beteiligt. In den vorherigen Aktionen wurde regelmäßig nur Fluglärm oder Eisenbahnlärm erfasst, jetzt fallen auch Straßen unter diese Aktion. In kleineren Kommunen, wie Velen, sind nur überregionale Straßen, wie die A 31 und die B 67 betroffen.

In der ersten Phase der Beteiligten (siehe unten) sind keine Anregungen oder Mitteilungen eingegangen. Daher wurden auch keine Maßnahmen in den Lärmaktionsplan eingebracht.                                             (Information: Straßenbaulastträger ist die Autobahn GmbH bzw. Straßen NRW und nur diese können Maßnahmen umsetzen. Die Stadt Velen kann Anregungen/Bedarfe an den Straßenbaulastträger weiter geben.) 

 


Meldung vom 07.12.2023:

4. Runde Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie 
Bürgerbeteiligung vom 10. Dezember 2023 bis 10. Januar 2024

Die Stadt Velen führt in der Zeit vom 10. Dezember 2023 bis zum 10. Januar 2024 im Rahmen der 1. Phase Lärmaktionsplanung die Bürgerbeteiligung durch. 

Die dazugehörigen Unterlagen können digital hier eingesehen werden: