Personalausweis

  • Leistungsbeschreibung

    Seit dem 1. November 2010 gibt es den neuen Personalausweis. Er ist kleiner, aber vielseitiger und bietet Möglichkeiten für eine praktikable und sichere Kommunikation in der analogen und der digitalen Welt.

    Wie schon der bisherige Ausweis enthält auch das neue Dokument zahlreiche Sicherheitsmerkmale. Diese Merkmale machten schon den bisherigen Ausweis zu einem der fälschungssichersten Dokumente der Welt.

    Weitere Informationen unter personalausweisportal.de.

    Ihr neuer Personalausweis bietet Ihnen die Möglichkeit, die herkömmliche Nutzung von Ausweisen aus der „Papierwelt“ in die digitale Welt zu übertragen. Mit der neu geschaffenen eID Funktion bietet er Ihnen viele Einsatzmöglichkeiten vor allem im Internet.

    Weitere Informationen unter AusweisApp2.de.

    Antragsstellung

    Sie müssen den Antrag selbst stellen und können sich nicht vertreten lassen. Ihre persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unbedingt notwendig.

    • Personen unter 16 Jahre:

    Den Antrag für den Personalausweis müssen die Personensorgeberechtigten (Mutter und Vater oder Betreuer/in) stellen. Es ist trotzdem notwendig, dass Ihr Kind bei der Antragsstellung dabei ist. Falls nur ein Elternteil vorspricht, ist eine schriftliche Erklärung der/des weiteren Personensorgeberechtigten vorzulegen. 

    vorläufiger Personalausweis

    Wenn Sie Ihren bisherigen Personalausweis verloren haben oder dieser bereits abgelaufen ist, können Sie im Bürgerbüro einen vorläufigen Personalausweis beantragen.

    Welche Gültigkeit hat der Personalausweis?

    • Personalausweis für Personen bis zum 24. Lebensjahr: 6 Jahre
    • Personalausweis für Personen ab dem 24. Lebensjahr: 10 Jahre

    Abholung   

    Ca. drei Wochen nach der Bestellung erhalten Sie von der Bundesdruckerei eine schriftliche Mitteilung über den Versand Ihres neuen Ausweises an die Stadt Velen. Dieser kann dann 2 Tage später im Bürgerbüro des Rathauses abgeholt werden. Den Brief der Bundesdruckerei (PIN-Brief) brauchen Sie zur Abholung nicht mitzubringen. Verwahren Sie ihn sicher zu Hause. Er enthält wichtige Daten zu PIN, PUK und Sperrkennwort. Jugendliche, die mehr als drei Monate vor ihrem 16. Geburtstag einen Personalausweis beantragt haben, erhalten keinen PIN-Brief.

    Bei der Abholung ist es wichtig, dass Sie Ihren bisherigen Personalausweis im Bürgerbüro verlegen. Dieser wird dann vernichtet oder kann entwertet zur Erinnerung behalten werden.

    Wenn Sie eine andere Person bevollmächtigen wollen Ihren Personalausweis abzuholen, ist eine Vollmacht von Ihnen auszufüllen und zu unterschreiben.

    Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren können ihren Personalausweis nicht eigenständig abholen. Es genügt, wenn ein Elternteil mit gültigem Ausweisdokument zur Abholung vorspricht. 

    Quelle: Bundesministerium des Innern, für Bau und HeimatQuelle: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    •    Altes Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass)
    •    sofern diese noch nicht vorhanden sind: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde
    •    Biometrisches Lichtbild
  • Welche Gebühren fallen an?

       Personalausweis für Personen bis zum 24. Lebensjahr: 22,80 €

       Personalausweis für Personen ab dem 24. Lebensjahr: 37,00 €

       vorläufiger Personalausweis: 10,00 € 

  • Rechtsgrundlage

    Personalausweisgesetz

  • Anträge / Formulare