Fahrzeugscheinänderung

  • Leistungsbeschreibung

    Sind Sie innerhalb des Kreisgebietes umgezogen?

    In diesem Fall sind Sie verpflichtet, die Fahrzeugpapiere zu aktualisieren. Im Bürgerbüro wird Ihre Anschrift in dem Fahrzeugschein geändert. Diese Änderung geben wir zum Straßenverkehrsamt des Kreises Borken weiter.

    Für alle weiteren Angelegenheiten ist der Kreis Borken zuständig. 

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil 1

  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Gebühr für die Fahrzeugscheinänderung beträgt 10,80 €.

  • Rechtsgrundlage

    § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)