Statusänderung Wohnsitz

  • Leistungsbeschreibung

    Jeder Einwohner ist dazu verpflichtet, Änderungen bzgl. des Wohnsitzes dem Bürgerbüro als Einwohnermeldestelle anzuzeigen.

    • die Nebenwohnung in dieser Stadt soll alleinige Wohnung werden oder
    • die Nebenwohnung in dieser Stadt soll Hauptwohnung werden oder
    • die Hauptwohnung in dieser Stadt soll Nebenwohnung werden

    Mehrere Wohnsitze, Haupt- und Nebenwohnung

    • Alleinige Wohnung:

    Alleinige Wohnung ist die einzige Wohnung im Inland.

    • Hauptwohnung:

    Die Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners. Hauptwohnung eines verheirateten Einwohners, der nicht von seiner Familie dauernd getrennt lebt, ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie. Unverheiratete Studenten, die neben der Wohnung am Hochschulort noch ein Zimmer in der elterlichen Wohnung unterhalten, haben in der Regel ihre Hauptwohnung am Hochschulort.

    • Nebenwohnung:

    Jede weitere Wohnung (neben einer vorhandenen Hauptwohnung) im Inland gilt als Nebenwohnung.
    Sofern die Nebenwohnung zur Hauptwohnung wird, müssen Sie dies der Meldebehörde der neuen Hauptwohnung mitteilen.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass) für alle Personen, die gemeldet werden
    • Für diese Dienstleistungen werden keine Gebühren erhoben.Sofern diese nicht vorhanden sind: Geburts- oder Heiratsurkunde
  • Welche Gebühren fallen an?

    Für diese Dienstleistungen werden keine Gebühren erhoben.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Änderungen bzgl. des Wohnsitzes sind innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anzumelden.

  • Was sollte ich noch wissen?

    Wenn sich Ihre Hauptwohnung innerhalb des Kreises Borken oder innerhalb des Stadtgebietes geändert hat, haben Sie die Möglichkeit, auch die Adresse im Fahrzeugschein für Ihr Kraftfahrzeug bei uns ändern zu lassen. Informationen hierzu finden Sie unter Fahrzeugscheinänderung.