Kinderreisepass

  • Leistungsbeschreibung

    Wichtige Information – Wegfall des Kinderreisepasses ab dem 01.01.2024 !

    Zum 01.01.2024 wird die Ausstellung, Verlängerung und Aktualisierung von Kinderreisepässen eingestellt.

    Bis zum 31.12.2023 haben Sie die Möglichkeit, einen gültigen Kinderreisepass für Ihr Kind verlängern zu lassen oder einen neuen Kinderreisepass zu beantragen. Die Gültigkeit beträgt 1 Jahr. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit bis zum eingetragenen Ablaufdatum.

    Schon jetzt besteht die Möglichkeit, für Ihr Kind einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen. Informationen finden Sie in der jeweiligen Rubrik

  • Welche Unterlagen werden benötigt?


    • Für die Erstantragsstellung wird die Geburtsurkunde des Kindes benötigt

    • Bei Folgeanträgen der bisherige Kinderreisepass
         
    • Zustimmungserklärung der Erziehungsberechtigten
         
    • aktuelles Biometrisches Lichtbild
  • Welche Gebühren fallen an?

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  • Anträge / Formulare